Ja, Sie können unseren Service jederzeit nutzen. Für Arbeitgeber ist es jedoch wichtig, von Anfang an einen klaren Plan zu haben. Deshalb lohnt es sich, Ihr Interesse so früh wie möglich zu bekunden. Ein Vorstellungsgespräch ist möglich, sobald Sie das Niveau A2 abgeschlossen haben und mindestens auf dem Weg zum Niveau B1 sind.
Ja, die Arbeiten und somit die 6-monatige Vertragslaufzeit beginnen erst nach vollständiger Bezahlung der Anzahlung.
GBC ist nicht in der Lage, Streitigkeiten, Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten mit Kunden beizulegen.
Ja, sofern Sie nicht gegen die im Beratungsvertrag vereinbarten Regeln verstoßen haben.
Wenn Sie das Programm vorzeitig und eigenmächtig verlassen oder wenn unsere Kommunikation, unsere Verhaltensregeln und unsere Angebote nicht eingehalten werden
NEIN.
Die Wahrscheinlichkeit einer Visumsverweigerung ist sehr gering – insbesondere, wenn Sie das beschleunigte Verfahren mit einem gültigen Arbeitsvertrag nutzen. In diesem Verfahren wird das Visum von den zuständigen Behörden in Deutschland vorbereitet, und die Botschaft erhält in der Regel einen direkten Auftrag zur Ausstellung.
Die Mitarbeiter von TLS prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig, bevor sie sie einreichen. Wenn Sie eine VIP-Behandlung beantragen (Kosten ca. 200 DH), wird Ihr Antrag in mehrfacher Hinsicht vorrangig bearbeitet.
In seltenen Fällen kann es jedoch zu einer Ablehnung kommen – beispielsweise aus Sicherheitsgründen, wenn der Antragsteller vorbestraft ist, bereits aus der EU abgeschoben wurde oder sein Name oder der Name seiner Familienmitglieder auf einer Sicherheitsliste (z. B. im Zusammenhang mit Terrorismus) steht.
Unsere Dienstleistungen zielen in erster Linie darauf ab, Sie bei der Kommunikation mit potenziellen Arbeitgebern zu unterstützen, den Prozess zu überwachen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Kommunikation mit der Botschaft ist ein separater Bereich. Wenn Sie in dieser Phase eine intensivere Unterstützung wünschen, können wir den Vertrag entsprechend erweitern. Dies würde jedoch zusätzliche Kosten verursachen – sowohl für Sie als auch für uns. Unsere Tarife sind bewusst so gestaltet, dass unsere Unterstützung möglichst vielen Menschen zugänglich ist.
Eine Dienstleistung des GBC zur Beratung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz in Deutschland.
Die EMA ist ein 2008 in Deutschland gegründeter Verein. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Europa und der arabischen Welt in den Bereichen Wirtschaft, kulturelles Verständnis, soziale und ökologische Nachhaltigkeit sowie Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Im Rahmen des Programms bringt die EMA ihr internationales Netzwerk ein und erleichtert dadurch die Zusammenarbeit mit deutschen Arbeitgebern.
Der Arbeitsvertrag richtet sich an Kandidaten, die eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen.
Der Ausbildungsvertrag betrifft Bewerber, die eine duale Berufsausbildung (Ausbildung) in Deutschland absolvieren möchten.
• Prüfung der Unterlagen – Wir sichten Ihre Bewerbungsunterlagen und prüfen Vollständigkeit und Qualität.
• Individuelle Beratung – In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Ziele und erarbeiten eine passende Strategie.
• Vertragsunterzeichnung – Nach gemeinsamer Abstimmung wird die Zusammenarbeit verbindlich gestartet.
• Coaching durch Senior-Berater – Optimierung von Lebenslauf und Anschreiben für den deutschen Arbeitsmarkt.
• Unterstützung beim Anerkennungsverfahren – Begleitung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse (falls erforderlich).
• Kommunikationsbegleitung – Unterstützung durch unser Team für Unternehmenskommunikation.
• Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche – Professionelles Coaching für ein sicheres Auftreten
• Organisation von Vorstellungsgesprächen – Wir koordinieren Termine mit potenziellen Arbeitgebern.
• Begleitung bei Vertragsunterzeichnung – Beratung und Unterstützung beim Abschluss des Arbeitsvertrags.
• Unterstützung beim beschleunigten Fachkräfteverfahren – Enge Begleitung durch alle Schritte bis zur erfolgreichen Einreise nach Deutschland.
In der Regel 6 Monate. Falls jedoch Unterlagen wie das B2-Zertifikat noch fehlen, kann die Dauer auf 8–12 Monate verlängert werden.
Bei Nichtzahlung, Nichterscheinen zu Beratungsterminen, unzureichenden Qualifikationen, gefälschten Unterlagen oder nicht gemeldeten Adressänderungen.
Ja, mit eingeschriebenem Brief und einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.
In diesem Fall wird die Anzahlung von 50% nicht zurückbezahlt. Möglicherweise kann eine Restzahlungsforderung von 50% vom GBC beansprucht werden, wenn die Arbeiten sehr fortgeschritten sind.
40.000 MAD inkl. MwSt. (50 % bei Vertragsunterzeichnung, 50 % nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages).
30.000 MAD inkl. MwSt. (50 % bei Vertragsunterzeichnung, 50 % nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages).
Nein, nur in zwei Raten (50 % + 50 %). Andernfalls setzen sich mit uns in Verbindung.
Ja, die Anzahlung wird innerhalb von 3 Wochen zurückerstattet, wenn der Kandidat keine Schuld trägt.
NEIN. In diesem Fall wird die Anzahlung nicht erstattet.
Ein B2-Zertifikat in Deutsch, spätestens 8 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
Ja, sofern anerkannt. Allerdings kann die deutsche Botschaft ein offizielles Zertifikat (Goethe, Telc, ÖSD) verlangen.
Das Programm kann ohne Rückerstattung beendet werden.
Nicht direkt, aber GBC kann auf Partner verweisen.
In den Büros von GBC (Casablanca, Kénitra, Tanger) oder online von zu Hause aus, wenn alle technischen Bedingungen erfüllt sind.
Nein, es ist ein Laptop oder PC mit funktionierender Kamera und gutem Mikrofon erforderlich.
34 % der Kaution werden einbehalten, bei gleichzeitiger Erhöhung der GBC-Vergütung um denselben Betrag. Nach drei unentschuldigten Fehlzeiten erfolgt ein endgültiger Ausschluss ohne Rückerstattung.
Gepflegtes, seriöses, möglichst business-orientiertes Auftreten mit guter Beleuchtung und klar sichtbarem Gesicht.
Ja, aber nur mit einem triftigen Grund (z. B. Krankheit mit Nachweis).
Ja, bei der beschleunigten Fachkräfte-Einwanderungsverfahren. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die Botschaft.
Der Vertrag mit GBC gilt als erfüllt, sobald der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben ist – keine Rückerstattung.
Nein, B2 ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nein, das Gehalt hängt vom Vertrag mit dem deutschen Arbeitgeber ab.
In der Regel zwischen 800 und 1.200 € brutto pro Monat im ersten Jahr (je nach Branche und Region). Im 2. und 3. Jahr kann die Vergütung höher werden.
Nein, die Unterkunft liegt in der Verantwortung des Kandidaten. Manche Ausbildungsbetriebe bieten jedoch Unterstützung bei Wohnungsfragen an.
Dies liegt nicht mehr in der Verantwortung von GBC. Der Kandidat muss selbständig eine Lösung in Deutschland finden.
Nein. Es gibt keine rechtliche Garantie für eine Platzierung.
Sofortige Vertragsauflösung, Ausschluss aus dem Programm und Verlust der Kaution.
Nein, der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar.
Dank seines Partners EMA e.V. verfügt das GBC über eines der größten Netzwerke in Deutschland. Dadurch können nahezu alle Branchen abgedeckt werden von Industrie, IT, Tourismus, Dienstleistung, Gesundheit, Logistik, Agrarwirtschaft bis hin zu kaufmännischen und handwerklichen Bereichen.